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BGH, 23.07.2003 - 2 ARs 223/03, 2 AR 137/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 109 JGG; § 88 JGG; § 58 Abs. 3 JGG
Grundsatz der Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden (Durchbrechung nur bei Vorliegen überwiegender Gründe der Zweckmäßigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen einer Strafaussetzung; Durchbrechung des Grundsatzes der Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 58 Abs. 3 § 88 § 109
Örtliche Zuständigkeit in Verfahren gegen Heranwachsenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 422 AR 3/03
- AG Schwandorf, 18.06.2002 - 3 Ls 102 Js 3142/02
- BGH, 23.07.2003 - 2 ARs 223/03, 2 AR 137/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03
Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 23.07.2003 - 2 ARs 223/03
Der in §§ 109, 88, 58 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass hierzu das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden berufen ist (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03), darf nur durchbrochen werden, wenn dem überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit entgegenstehen.
- BGH, 23.07.2003 - 2 AR 137/03
Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen einer …
2 ARs 223/03 2 AR 137/03.